Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail der Erziehungsberechtigten bei der Schule geltend gemacht werden. Ein von der Schule zur Verfügung gestelltes Formular (siehe unten) kann ebenfalls genutzt werden.
Die Befreiung gilt dann für die gesamte Zeit bis zum 14.2.21 .
Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können.
Weitere Infos (Elterninformationsbrief, Antragsformular) finden Sie unten...